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Nachhaltige Entwicklung – Die 17 SDGs als realistischer Leitfaden oder bloße Utopie?

In dieser TheorieSnippet-Folge von SpacEconomics taucht Clara Aevermann in den dritten Teil der Reihe über wirtschaftliche Entwicklung ein. Dieses mal werden die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen unter die Lupe genommen. Dabei zeigen wir auf,

  • was Nachhaltigkeit & (wirtschaftliche) Entwicklung miteinander zu tun haben
  • wieso Nachhaltigkeit im politischen Zeitgeschehen so eine wichtige Rolle spielt
  • wie wichtig internationale Zusammenarbeit für die Verfolgung der SDGs ist und
  • welche Erfolge & Herausforderungen seit der Formulierung der SDGs aufgetreten sind.

Hier geht’s zum ersten  und zweiten Teil der Reihe!


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Nachhaltigkeit ist die „Befriedigung der Bedürfnisse der Gegenwart ohne Infragestellung der Bedürfnisbefriedigung künftiger Generationen.“ Diese Definition wurde 1987 im sogenannten Brundtland-Bericht formuliert und war wegweisend für verschiedene politische Programme der UN. 2015 wurden schließlich die aktuellen Leitlinien der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung ausgearbeitet: die Agenda 2030 und ihre 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals oder kurz SDGs). Alle 193 Mitgliedsstaaten der UN haben die SDGs ratifiziert, sich also dazu verpflichtet, sie bis 2030 nach und nach umzusetzen. Dafür soll jeder einzelne Staat die Ziele in seinem politischen und ökonomischen Programm einarbeiten. Natürlich können sich aber auch regionale und kommunale Strategien an den SDGs ausrichten. Eine besondere Verantwortung wird den reichen Industrienationen wie Deutschland oder den USA zugesprochen. Deutschland hat daraufhin im Jahr 2016 die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie an den SDGs ausgerichtet und einen sehr ausführlichen Plan zur Umsetzung der Ziele vorgelegt und diesen 2018 und 2021 weiterentwickelt.

Abb.1 Was ist Nachhaltigkeit? Eigene Abbildung

Die 17 SDGs haben insgesamt 169 Unterziele und unterliegen fünf handlungsleitenden Prinzipien, den fünf Ps: People, Planet, Prosperty, Peace und Partnership. Diese stehen für Schwerpunkte in den SDGs: Die Würde des Menschen, den Schutz des Planeten, die Förderung des allgemeinen Wohlstandes, die Förderung von Frieden und den Aufbau globaler Partnerschaften. Wichtig bei der Auseinandersetzung mit den SDGs ist der Prozesscharakter von Entwicklung. Entwicklung passiert nicht als einzelnes Ereignis, sondern dauert über eine lange Zeitspanne an. Fortschritte, Rückschritte und Tendenzen können anhand der einzelnen SDG-Indikatoren gemessen werden. Die UN veröffentlicht regelmäßig einen ausführlichen Bericht über die Fortschritte der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele.

Viele SDGs verfolgen direkt oder indirekt das übergeordnete Ziel „Gleichheit“, z.B. die Ziele zu „Überwindung von Armut und Hunger“, „Geschlechtergleichheit“ oder „gleichberechtigte und hochwertige Bildung“.  Nach Angaben der UN wurden in diesem Bereich in den vergangenen Jahren zwar einige Fortschritte gemacht, insbesondere die Covid-19 Pandemie hat aber auch zu herben Rückschlägen geführt. 2020 wurden um die 120 Millionen Menschen durch die Pandemie in extreme Armut gedrängt. Aktuellen Prognosen zufolge wird die Armutsquote bis zum Jahr 2030 bei sieben Prozent liegen und nicht wie im Ziel formuliert bei null. Auch der Hunger wurde durch die Pandemie deutlich verschärft, 20 Jahre an Fortschritt in der Bildung wurden aufgehoben und Geschlechtergleichheit konnte bisher nicht erreicht werden.

Ein weiterer Schwerpunkt in den SDGs sind Ziele rund um das Thema Klimawandel und Umweltschutz. Im Ziel 13 werden umgehende Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen formuliert. Zudem sollen Ozeane, Meere und Landökosysteme geschützt, wiederhergestellt und nachhaltig genutzt werden. Auch hier fällt der aktuelle UN-Bericht eher ernüchternd aus. Die Klimakrise halte fast unvermindert an, mehr Arten als je zuvor seien vom Aussterben bedroht.

Gerade das Meer zeigt die starke Verbindung der Nachhaltigkeitsdimensionen miteinander: Die UN hält fest, dass gerade die industrielle Fischerei erheblichen Schaden in den sensiblen Meeres-Ökosystemen anrichtet. Mit entsprechenden Folgen für die fast drei Milliarden Menschen (mehr als ein Drittel der Menschheit), die für ihre Nahrung und/oder ihre Wirtschaft vom Meer und Fischfang abhängig sind. Es werden weltweit zwar immer mehr Kleinfischereien gefördert und somit durchaus Schritte in die richtige Richtung gegangen, aber die notwendige Größe dieser Schritte wird laut UN auch hier nicht erreicht.

Abb. 2: Die Sustainable Development Goals. Quelle: Vereinte Nationen.

Auch das aktuell besonders brisante Themenfeld von Frieden und internationalen Partnerschaften ist wichtiger Bestandteil der SDGs. In SDG 16 heißt es, für eine nachhaltige Entwicklung sollen friedliche und inklusive Gesellschaften gefördert werde. Außerdem soll allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglicht werden und es sollen leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufgebaut werden. Gesellschaften sollen also friedlich sein und allen Menschen ein Leben in Frieden ermöglichen. Dazu gehört auch, dass jede Art von rechtlicher Willkür verhindert werden muss. Menschen sollen ihre Rechte kennen und diese auch einfordern können. Vor dem Gesetz sollen alle Menschen gleich sein und alle haben Anspruch auf Rechtsschutz.

Doch damit all diese Ziele nicht einfach nur Utopien bleiben, gibt es abschließend das Ziel 17. Dieses letzte SDG ist der Umsetzung der Ziele selbst gewidmet: Umsetzungsmittel für die SDGs sollen gestärkt werden und globale Partnerschaften für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben gefüllt werden. Hier wird also klar formuliert, dass die Ziele nur dann erreicht werden können, wenn global zusammengearbeitet wird. Das heißt nicht nur, dass jedes Land seinen Beitrag leisten muss, sondern auch, dass sich die Länder beispielsweise durch finanzielle Mittel oder Wissenstransfer gegenseitig unterstützen sollen.

Abseits aktueller Meldungen über Kriege und Konflikte in der EU und der Welt fällt es hier manchmal schwer, optimistisch zu bleiben. Dennoch können gerade im Bereich Wissenstransfer viele neue positive Entwicklungen vermerkt werden. Und auch der Lehrstuhl forscht z.B. in KlimaKonform zur Klimaanpassung von Kommunen, in WOM zu Effekten einer pluralen Gesellschaft oder in Interko2 zur Senkung versiegelter Fläche, um unter anderem die ökologischen Funktionen des Bodens zu erhalten. Und diese Ergebnisse versuchen wir als Lehrstuhl natürlich auch weiterzugeben. SpacEconomics ist da nur ein Teil. Andere Initiativen, andere Hochschulen und Forschungseinrichtungen haben auch Strategien, um das gewonnene Wissen an politische EntscheidungsträgerInnen weiterzureichen, wiederum andere setzen sich auch ehrenamtlich ein. Denn uns allen ist bewusst, dass – so wie es auch die SDGs sagen – wir hier gemeinsam arbeiten müssen: Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft. Es ist also längst nicht alles verloren…

In der nächsten und letzten Folge der Reihe über wirtschaftliche Entwicklung geht es um eine eher theoretische Auseinandersetzung mit dem Entwicklungsbegriff selbst. Die Reihe endet und ihr findet das schade? Ihr wünscht Euch, dass noch andere Aspekte wirtschaftlicher Entwicklung behandelt werden? Vielleicht wollt ihr aber auch, dass wir ein ganz anderes Thema behandeln. Schreibt uns in jedem Fall! Ihr findet uns auf Twitter, Instagram und könnt uns auch via Mail anschreiben. Wir freuen uns über Ideen für die nächsten Theorie-Snippets!

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EXKURS: Nachhaltigkeit und Umweltschutz im Grundgesetz – sind sie ein Grundrecht?

„Die Würde des Menschen ist unantastbar […]“  diesen ersten Artikel des Deutschen Grundgesetzes haben vermutlich alle schonmal gehört. Es steckt aber noch deutlich mehr in den insgesamt 146 Artikeln der Deutschen Verfassung, die am 23.05.1949 in Kraft trat. Sie definiert die Bundesrepublik Deutschland als „demokratischen und sozialen Bundestaat“ [vgl. Artikel 20(1)] und gibt ihr ihre grundlegende rechtliche Form: Es werden zentrale gesellschaftliche Werte festgehalten und grundlegende rechtliche und politische Strukturen formuliert. Außerdem binden mit Artikel 1 (3) die Grundrechte die „Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung als unmittelbar geltendes Recht“. Das Grundgesetz zu ändern ist somit sehr schwer, aber nicht unmöglich. Eine dieser Änderungen stellte 1994 nach jahrelangen Verhandlungen die Aufnahme des Umweltschutzes als Staatziel in Art. 20a GG dar:

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Staatsziele sind „Absichten und Ziele eines politischen Gemeinwesens, die im Unterschied zu den Grundrechten allerdings nicht rechtlich eingeklagt werden können“ (bpb). Als Grundrechte gelten nur die Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes. Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind also keine Grundrechte. Jedoch wurden ihnen durch die Formulierung als Staatsziel ein hoher Stellenwert in den politischen Leitlinien der Bundesrepublik zugesprochen.

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Links zur Folge

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Literatur

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Ein Gedanke zu „Nachhaltige Entwicklung – Die 17 SDGs als realistischer Leitfaden oder bloße Utopie?“

  1. Pingback: Internationale Zusammenarbeit für eine nachhaltige Entwicklung – wie kann das funktionieren? – Die Blogs der Universität Jena

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